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   OLG Karlsruhe, 13.06.2007 - 15 U 60/05   

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OLG Karlsruhe, 13.06.2007 - 15 U 60/05 (https://dejure.org/2007,5615)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.06.2007 - 15 U 60/05 (https://dejure.org/2007,5615)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Juni 2007 - 15 U 60/05 (https://dejure.org/2007,5615)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Maklerprovision: Besichtigung des Objekts mit einem Kaufinteressenten als Nachweisleistung des Verkäufer-Maklers im Verhältnis zum Verkäufer; Ursächlichkeit des Nachweises eines Interessenten für den späteren Verkauf bei fehlender Personenidentität auf der Käuferseite; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung einer Maklerprovision; Mäklertätigkeit i.R.d. Durchführung von Besichtigungsterminen eines Hauses; Einhaltung von Verpflichtungen aus einem Maklervertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652
    Anforderungen an die Nachweistätigkeit des Verkäufer-Maklers; Provisionsanspruch bei Erwerb des Objekts durch die Schwester einer nachgewiesenen Interessenten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Maklercourtage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Makler sollte Haus verkaufen - Keine Provision, wenn er dem Hauseigentümer die Käuferin nicht "benannt" hat

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Makler: Voraussetzungen des Provisionsanspruchs gegenüber dem Verkäufer (IMR 2008, 255)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 725
  • NZM 2008, 534
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.06.1988 - IVa ZR 170/87

    Voraussetzungen des Provisionsanspruchs des Nachweismaklers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.06.2007 - 15 U 60/05
    Hierbei reicht es nicht aus, dass die Maklerleistung irgendwie adäquat für den Hauptvertrag ursächlich wird; vielmehr ist es erforderlich, dass sich der spätere Hauptvertrag zumindest auch als Ergebnis dieses Nachweises im Sinne einer für den Erwerb wesentlichen Maklerleistung darstellt (BGH, NJW-RR 1988, 1397).

    Entscheidend ist, dass die Klägerin mit der Übersendung der Interessentenliste nicht das Zustandekommen eines Kaufvertrages zwischen dem Beklagten und den Eheleuten ... bezweckt hat, sondern nur mit der in der Interessentenliste genannten Frau ... (vgl. zu diesem Abgrenzungskriterium BGH, NJW-RR 1988, 1397, 1398).

    Erforderlich ist vielmehr ein Nachweis des Maklers gegenüber seinem Kunden, der sich gerade auf den späteren Erwerber bezieht (vgl. BGH, NJW-RR 1988, 1397, 1398; Senat, NJW-RR 1988, 249, 250).

  • OLG Karlsruhe, 06.11.1987 - 15 U 171/81
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.06.2007 - 15 U 60/05
    Es ist auch nicht vorgetragen, dass Frau ... in irgendeiner Weise für die späteren Käufer ... aufgetreten wäre, so dass der Beklagte - aufgrund der Interessentenliste - auch keine Möglichkeit hatte, mit der angegebenen Frau ... über einen Verkauf an die Eheleute ... zu verhandeln (vgl. zur fehlenden Kausalität in einem entsprechenden Fall auch Senat, NJW-RR 1988, 249).

    In einem Fall der vorliegenden Art ist für den Maklerkunden (Verkäufer) der Vertragsschluss mit jedem Bewerber, der bereit und in der Lage ist, den geforderten Kaufpreis zu zahlen, wirtschaftlich identisch; da der Makler eine Provision aber nur für diejenige Vertragsgelegenheit beanspruchen kann, die er selbst tatsächlich nachgewiesen hat, kann eine "wirtschaftliche Identität" des Geschäfts für den Maklerkunden kein taugliches Abgrenzungskriterium für das Entstehen des Maklerlohns in dieser Konstellation sein (vgl. Senat, NJW-RR 1988, 249, 250).

    Erforderlich ist vielmehr ein Nachweis des Maklers gegenüber seinem Kunden, der sich gerade auf den späteren Erwerber bezieht (vgl. BGH, NJW-RR 1988, 1397, 1398; Senat, NJW-RR 1988, 249, 250).

  • OLG Hamm, 29.05.2000 - 18 U 236/99

    Voraussetzungen für den Anfall einer Maklerprovision

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.06.2007 - 15 U 60/05
    Die Unwirksamkeit entsprechender Verweisungsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist in der Rechtsprechung seit langem geklärt (vgl. beispielsweise Ibold, Maklerrecht, 2002, Rn. 149; BGH, NJW 1984, 360; OLG Düsseldorf, OLGR 1997, 266; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 567).
  • BGH, 20.03.1991 - IV ZR 93/90

    Anfall der Maklerprovision

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.06.2007 - 15 U 60/05
    Entscheidend ist, dass der Maklerkunde gerade diejenige Gelegenheit zum Vertragsabschluss ausnutzt, die der Makler nachgewiesen hat (vgl. BGH, NJW-RR 1991, 950, 951).
  • BGH, 02.11.1983 - IVa ZR 86/82

    Zuziehungsklausel in AGB eines Finanzierungsmaklers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.06.2007 - 15 U 60/05
    Die Unwirksamkeit entsprechender Verweisungsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist in der Rechtsprechung seit langem geklärt (vgl. beispielsweise Ibold, Maklerrecht, 2002, Rn. 149; BGH, NJW 1984, 360; OLG Düsseldorf, OLGR 1997, 266; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 567).
  • OLG Bamberg, 16.07.1997 - 8 U 77/96

    Architektenhonorarrechnung prüffähig?

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.06.2007 - 15 U 60/05
    Die Unwirksamkeit entsprechender Verweisungsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist in der Rechtsprechung seit langem geklärt (vgl. beispielsweise Ibold, Maklerrecht, 2002, Rn. 149; BGH, NJW 1984, 360; OLG Düsseldorf, OLGR 1997, 266; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 567).
  • OLG Hamm, 07.01.2021 - 18 U 109/18

    Verlängerungsklausel trotz unwirksamer Verweisungsklausel wirksam?

    Es liegt ein Verstoß gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB (§ 9 AGBG) vor, weil sich der Maklerkunde mit der Beauftragung eines Maklers nach der gesetzlichen Konzeption des § 652 Abs. 1 BGB nicht der Möglichkeit begibt, selbst nach Vertragsmöglichkeiten zu suchen und solche wahrzunehmen, ohne sich dadurch dem Makler gegenüber schadensersatzpflichtig zu machen, und weil der Makler eine Provision nur verdient, wenn eigene Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit zum beabsichtigten Hauptvertrag führt (OLG Karlsruhe, Az. 15 U 60/05, NJW-RR 2008, S. 725).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2017 - 21 U 69/17

    Anforderungen an den Nachweis der Kaufgelegenheit durch den Verkäufermakler

    Die von dem Landgericht herangezogene Entscheidung des OLG Karlsruhe (Urteil vom 13.06.2007 - 15 U 60/05 - NZM 2008, 534) passe auf den vorliegenden Fall nicht, da der dortige Makler dem Verkäufer lediglich eine Personenliste mit einer Vielzahl von Interessenten übersandt, diesen aber nach dem Besichtigungstermin nicht im Einzelnen über die Interessenten informiert habe.

    Beim Immobilienkauf erfordert dieser Nachweis in der Regel konkrete Angaben zu der Person, die zu substantiellen Verhandlungen über den Vertragsabschluss bereit und berechtigt ist (BGH, Urteil vom 03.07.2014 - III ZR 530/13 - zitiert nach juris, dort Rn. 15; Urteil vom 16.12.2004 - III ZR 119/04 - zitiert nach juris, dort Rn. 14; OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.06.2007 - 15 U 60/05 - zitiert nach juris, dort Rn. 15; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.09.2015 - 7 U 130/14 - zitiert nach juris, Rn. 2; Beck-OK/ Bamberger/Roth/Hau/Poseck, a.a.O., § 652 Rn. 99).

  • OLG Hamm, 12.06.2023 - 18 U 43/22

    Wirksamkeit eines formularmäßigen "qualifizierten Alleinauftrags" betreffend die

    Eine entsprechende Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist hingegen unwirksam, da es zu den Grundgedanken des Maklerrechts gehört, dass der Auftraggeber - auch bei einem Alleinauftrag des Maklers - nicht gehindert ist, einen Hauptvertrag ohne Beteiligung des Maklers abzuschließen, und der Makler eine Provision nur dann verdient, wenn er eine eigene Tätigkeit entfaltet, die für den Abschluss des Hauptvertrags ursächlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 26.11.2020 - I ZR 169/19, Rn. 27 m.w.N.; OLG Hamm, Urteil vom 15.05.1997 - 18 U 189/96, juris Rn. 9; Urteil vom 07.01.2021 - 18 U 109/18, NJW-RR 2021, 441 Rn. 36 f.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.06.2007 - 15 U 60/05, NJW-RR 2008, 725, 726).
  • LG Bonn, 28.06.2011 - 10 O 502/10

    Maklerleistung ist nicht kausal für den Abschluss des Hauptvertrages bei einer

    Vor allem war der jetzige Vermieter zu keiner Zeit von der Klägerin als Vertragspartner nachgewiesen worden (daher eine Kongruenz ablehnend BGH NJW-RR 1988, 942; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 1362; OLG Karlsruhe NJW-RR 2008, 725; MüKo/ Roth § 652 Rn. 188).
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